Urteilsdienst für den Betriebsrat

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Sie wollen einen Betriebsrat gründen – und wissen nicht wie?

Dieser unverzichtbare Leitfaden „Fit für die kommende Wahl - Schritt für Schritt zum neuen Betriebsrat“ zeigt es Ihnen – GRATIS!

  • Wie werben Sie für sich und Ihre Co-Mitglieder – und wie überzeugen Sie Ihre Belegschaft von den Vorzügen eines Betriebsrats?
  • Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie überhaupt einen Betriebsrat gründen können
  • Achtung: diese 2 Wahlvorgänge müssen Sie unbedingt auseinanderhalten!
  • Detaillierte Liste: Wer darf überhaupt wählen oder sich aufstellen lassen?
  • Wahlvorstand bestellen: Warum die Wahl schon dann gelaufen ist, wenn Sie DIESEN Fehler machen...
  • Betriebsrat wählen: Wie dieses Verfahren genau abläuft, damit Ihr Arbeitgeber die Wahl nicht anfechten kann
  • Achtung - Falle: Warum Ihre Wahl schon dadurch ungültig werden kann, wenn alle Namen auf der Wahlliste ausgeschrieben sind – oder zu viele Namen darauf stehen!
  • … und vieles mehr!
Urteilsdienst für den Betriebsrat

Friederike Becker-Lerchner
Anwältin & Chefredakteurin „Urteilsdienst für den Betriebsrat“

Liebe zukünftige Betriebsrätin, lieber zukünftiger Betriebsrat,

bitte lesen Sie diese Seite sehr aufmerksam durch!

Denn schon kleinste Details können darüber entscheiden, ob Ihre Betriebsratswahl gültig ist oder nicht.

Es kann nämlich sein, dass Ihr Arbeitgeber versucht, Ihnen schon während der Betriebsratswahl mit rechtlichen Tricks einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen…

Welche Knüppel das sind, erfahren Sie gleich.

Doch eins nach dem anderen:

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung, in Ihrer Firma erstmals einen Betriebsrat zu gründen!

Wussten Sie, dass Sie dadurch mithelfen, den Trend zu immer weniger Betriebsräten aufzuhalten?

2022 wurden weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmer, nämlich 39 %, in der Privatwirtschaft durch einen Betriebsrat vertreten.

Nur zum Vergleich:

Mitte der 1990er Jahre waren es in den alten Bundesländern noch 51 %, im Osten 46 %. Speziell in mittleren Unternehmen ist die Zahl der Betriebsräte rapide zurückgegangen.

Dabei klaffen in manchen Branchen aber riesige Lücken:

Im verarbeitenden Gewerbe sind es satte 64 %, im Bau- und Dienst­leistungsgewerbe dagegen gerade einmal 9 bzw. 10 %.

Mein Name ist Friederike Becker-Lerchner. Ich bin Betriebsrats-Expertin und kann mir deshalb gut vorstellen, in welcher Situa­tion Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen gerade stecken, wenn Sie für einen Betriebsrat kandidieren wollen:

Urteilsdienst für den Betriebsrat
Urteilsdienst für den Betriebsrat
  • Wo fangen Sie überhaupt an?
  • Wie stellen Sie einen Wahlvorstand auf?
  • Wie müssen Sie die Wahl bekannt machen und durchführen?
  • Welche Fallstricke müssen Sie umgehen, um Ihrem Arbeitgeber keine Steilvorlage für eine Anfechtung der Wahl zu liefern?

Genau deshalb habe ich Ihnen meinen Spezial-Leitfaden „Fit für die kommende Wahl - Schritt für Schritt zum neuen Betriebsrat“ zusammengestellt:

Statt sich alles selbst zusammensuchen zu müssen, machen Sie die richtige Strategie damit einfach nach.

Was könnte einfacher sein?

Ohne meine Hilfe müssten Sie zum Beispiel allein abwägen, ob Sie das normale oder das vereinfachte Wahlverfahren anwenden.

Doch hätten Sie gedacht, dass das einfache Verfahren beileibe nicht das „weniger komplizierte“ ist?

Und dann sind da noch die Fallstricke, an die Sie bestimmt nicht gedacht hätten:

Nehmen wir an, Sie nehmen sich als Wahlurne einen leeren Karton Kopierpaper, kleben ihn mit Paketband zu und schneiden oben einen Schlitz hinein.

Und schon hat Ihr Arbeitgeber einen Grund, die Wahl anzufechten, denn:

Eine solche Urne ist nicht manipulationssicher genug!

Bedenken Sie immer:

Ein Arbeitgeber ohne Betriebsrat wird sich kaum die Butter vom Brot nehmen lassen und die Wahl eines neuen Betriebsrats einfach so akzeptieren.

Sehr wahrscheinlich wird er (auch bei Ihnen!) den Abbruch der Betriebsratswahl fordern, wenn er Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung hat.

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Und kleinste Details zum Anlass nehmen, Ihren neuen Betriebsrat und die Kandidaten zu boykottieren...

Nur: Er kann dabei auch Fehler machen.

Doch diese Fehler können Sie nur aufspüren, wenn Sie alle neuen Urteile plus Ihre Gestaltungsmöglichkeiten kennen.

Nehmen wir nur einmal dieses sehr wichtige Urteil, das auch Sie noch dieses Frühjahr betreffen wird:

Dieses Urteil könnte die Betriebsratswahlen in vielen Firmen völlig auf den Kopf stellen:

Viele Arbeitgeber könnten es nutzen, um einen neuen Betriebsrat zu verhindern. Oder um ihre Argumentation zu untermauern, die Wahl sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Oder um angeblich formelle Fehler beim Wahlverhalten nachzuweisen.

In einer Berliner Firma, in der erstmals ein neuer Betriebsrat gewählt werden sollte, meinte der Arbeitgeber, genau solche Verfahrensfehler ausfindig gemacht zu haben:

Seiner Meinung nach wurden nicht alle Beschäftigten an allen Standorten (inklusive des Hauptsitzes) korrekt per Aushang informiert.

Noch gravierender aber war:

Durch eine Umstellung des Firmenstruktur auf ein Franchise-Modell sei der Wahlvorstand gar nicht für die zur Wahl aufgerufen Mitarbeiter zuständig.

Deshalb verlangte die Geschäftsleitung im Eilverfahren, dass das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin die eingeleitete Betriebsratswahl wegen dieser Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz abbricht.

Leider machte das ArbG diesem Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung…

Und damit lieferte es vielen neuen Betriebsräten eine Steilvorlage, um Argumente gegen einen unliebsamen Betriebsrat abzublocken!

In seinem Urteil vom 17.11.2021 (Az. 3 BVGa 10332/21) schmetterte das Gericht die Klage ab. Und zwar nicht, weil sie grundsätzlich unbegründet gewesen wäre. Sondern weil der Arbeitgeber bei seiner Argumentation Fehler gemacht hat:

  • Der erste Fehler: Normalerweise kann ein Arbeitgeber gar nicht mit einer einstweiligen Verfügung eine für unzulässig gehaltene Betriebsratswahl im Vorfeld abbrechen. Er muss erst warten, bis die Wahl durchgeführt ist, um sie dann in einem Hauptsacheverfahren anzufechten und versuchen, sie für unwirksam erklären zu lassen.
  • Der zweite: Die in diesem Prozess vom Arbeitgeber vorgebrachten Fehler bei der Bildung des Wahlvorstandes und den Wahlaushängen reichen nicht aus, damit die Wahl von vornherein nichtig wird.
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Das heißt: Nur wenn Sie wissen, wie Ihr Arbeitgeber vorgehen wird, wenn er gegen die Wahl angeht, können Sie alle Fettnäpfchen vermeiden!

Der Arbeitgeber hätte sein Vorgehen im Verfahren ganz anders aufziehen müssen:

Etwa indem er seine einstweilige Verfügung darauf gestützt hätte, dass die zur Wahl aufgerufenen Personen gar nicht wahlberechtigt sind.

Das wäre z. B. der Fall, wenn sie gar nicht dem Betrieb zuzuordnen wären, in dem der Betriebsrat gewählt wird.

Hierzu hätte der Arbeitgeber aber detailliert darlegen müssen, warum dies seiner Ansicht nach nicht der Fall ist. Und genau das hatte der Arbeitgeber nach Ansicht des Gerichts nicht im ausreichenden Maße getan.

Dieses Urteil macht mehr als deutlich, wie wichtig es ist, dass Sie schon ab dem ersten Tag alles richtig machen und das Verhalten Ihres Arbeitgebers kennen!

Dabei hilft Ihnen zum Beispiel auch dieser Insider-Tipp:

Sie können Ihren Arbeitgeber sogar aktiv davon abhalten, gegen die Wahl vorzugehen.

Wenn er die Wahl erfolgreich anfechtet, führt das automatisch zur Neuwahl. Das macht die Bestellung eines neuen Wahlvorstands erforderlich.

Damit muss Ihr Arbeitgeber gleich zweimal die Kosten für eine Betriebsratswahl tragen. Und die sind nicht von Pappe…

Tipps wie diese (plus alle Details zu 100%ig rechtssicheren Durchführung der Betriebsratswahl) bekommen Sie im Spezial-Leitfaden „Fit für die kommende Wahl - Schritt für Schritt zum neuen Betriebsrat“.

Ja, bitte schicken Sie mir jetzt sofort den kostenlosen Spezial-Report „Fit für die kommende Wahl - Schritt für Schritt zum neuen Betriebsrat“!

Deshalb:

Laden Sie sich meinen PDF-Report „Fit für die kommende Wahl - Schritt für Schritt zum neuen Betriebsrat“ jetzt GRATIS als PDF-Datei hier herunter.

Sie bekommen ihn als Dankeschön dafür, dass Sie sich meinen Spezial-Informationsdienst „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ ohne Risiko ansehen.

Darin finden Sie wie im Beispiel oben immer wieder neue Urteile, die Sie nutzen können, um sich zu schützen oder Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Hier gratis herunterladen

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Der Kopf hinter „Urteilsdienst für den Betriebsrat“

Mein Name ist Friederike Becker-Lechner. Durch meine langjähri­ge Arbeit als Rechtsanwältin, freie Wirtschaftsjournalistin und Fach­redakteurin für Arbeits-, Gesellschafts-, Handels- und Ver­tragsrecht kenne ich den Alltag von Betriebsräten sehr gut. Und ich habe eine Lösung für Ihr Problem. Lassen Sie mich kurz er­klä­ren …

Als Betriebsrat müssen Sie über Gesetzesänderungen und neue wegweisende Urteile informiert sein. Und wahrscheinlich haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass Sie im Internet jede Information, jedes Urteil, jede Gesetzesänderung irgendwann fin­den, wenn Sie nur lange genug danach suchen.

Doch für Nichtjuristen ist es schwierig zu erkennen, welche prak­tische Bedeutung ein Urteil hat und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt.

Vor allem: Wie stellen Sie sicher, dass Sie nicht längst eine wich­ti­ge juristische Veränderung verpasst haben, wenn Sie erst bei ei­nem konkreten Anlass mit Ihrer Recherche beginnen?

Zum Glück gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma:

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Friederike Becker-Lerchner
Rechtsanwältin & Chefredakteurin „Urteilsdienst für den Betriebsrat“

Ja, ich möchte „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ jetzt 14 Tage gratis ohne Risiko testen!

Der Sonderreport „Fit für die kommende Wahl - Schritt für Schritt zum neuen Betriebsrat“ ist eine Sonderveröffentlichung meines Informationsdienstes für Betriebsräte. Dieser nennt sich „Urteilsdienst für den Betriebsrat“.

„Urteilsdienst für den Betriebsrat“ bringt Sie alle 14 Tage auf den neuesten Stand des Arbeitsrechts sowie des Betriebsverfassungsgesetzes.

Damit Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber erfolgreich sind, benötigen Sie aber nicht nur die entsprechenden Fachkenntnisse. Ebenso wichtig ist es, selbstbewusst aufzutreten, damit Ihre Anliegen Ernst genommen werden. Zeigen Sie Kompetenz und seien Sie souverän gegenüber Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber!

In „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ zeige ich Ihnen, wie Sie geschickt sicher verhandeln und ihre Soft-Skills trainieren, damit Sie in Ihrer Arbeit als Betriebsrat noch erfolgreicher werden.

Zusätzlich zum Sonderreport „Fit für die kommende Wahl - Schritt für Schritt zum neuen Betriebsrat“ sende ich Ihnen deshalb die aktuelle Ausgabe meines Informationsdienstes „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ KOSTENLOS zum Test!

Was bietet Urteilsdienst für den Betriebsrat?

„Urteilsdienst für den Betriebsrat“ ist eine in dieser Form einzigartige Informationsquelle für Sie als Betriebsrat. Neben aktuellen Informationen zum Arbeitsrecht und zum Betriebsverfassungsgesetz bietet Urteilsdienst für den Betriebsrat unverzichtbare Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber:

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und Sie erhalten Anleitungen für eine souveräne Betriebsratsarbeit.

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Das sagen unsere Kunden:

Urteilsdienst für den Betriebsrat ist für uns eine wichtige Informationsquelle. Vor allem auf Grund der vielen Hintergrundinformationen zu aktuellen Entwicklungen, Gesetzen und Urteilen.

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Martina Peters, Betriebsratsvorsitzende

Die Praxisnähe und die Checklisten machen Urteilsdienst für den Betriebsrat für mich zu etwas Besonderem.

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Carmen Behrend, Betriebsrätin

In meiner Arbeit als Betriebsrat muss ich mich oft mit meinem Arbeitsgeber auseinandersetzen. Nur oft weiß ich gar nicht, wie ich plötzliche Angriffe seinerseits kontern soll. Urteilsdienst für den Betriebsrat hat mir viele wirksame rhetorische Kniffe gezeigt, mit denen Ich meine Schlagfertigkeit steigern konnte.

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Paul Steiner, Betriebsrat

Welche Themenbereiche werden abgedeckt?

Mit jeder Ausgabe „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ werden Ihnen konkrete Arbeitshilfen für Ihre Arbeit vor Ort geliefert. Denn nur, wenn Sie Ihre Rechte auch in die Praxis umsetzen können, bedeutet das für Sie wirklichen Erfolg!

Aus diesem Grund finden Sie in „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ wichtige Tipps, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Best-Practice-Beispiele zu folgenden Themen:

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3. Redaktionssprechstunde

Als Probeleser von „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ haben Sie das Recht, sich mit Ihren individuellen Probleme rund um das Thema Mitbestimmung an die Redaktion zu wenden. Hier werden Ihre Probleme ernst genommen und Sie erhalten garantiert eine Antwort.

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